C-222/22 - Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden
Ein Iraner, dessen erster Antrag auf internationalen Schutz von den österreichischen Behörden abgewiesen wurde, stellte in Österreich einen neuen Antrag (sog. „Folgeantrag“) auf internationalen Schutz. Er machte geltend, zwischenzeitlich zum Christentum konvertiert zu sein und zu fürchten, aus diesem Grund in seinem Herkunftsland verfolgt zu werden.