5 StR 324/25 - Urteil des Landgerichts Chemnitz im "Mordfall Valeriia" rechtskräftig
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 31. Januar 2025 wegen Mordes an der 9-jährigen Tochter seiner kurzzeitigen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.