Verwaltungsrecht
9 A 9.25 - Klage eines Fährunternehmens gegen das Autobahnkreuz Kehdingen (A 20/A 26) unzulässig
Die von einem Fährunternehmen erhobene Klage gegen die Planfeststellung des Autobahnkreuzes Kehdingen nahe der Elbe ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.