XII ZB 117/23 - Frage an EuGH: Zur Klärung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" bei der Bestimmung des auf Ehescheidungen anwendbaren Rechts vor
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung des Begriffs des "gewöhnlichen Aufenthalts" iSv Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt.