T-46/23 - Aufhebung der parlamentarischen Immunität: Die Klage von Frau Kaili gegen den Antrag der Europäischen Generalstaatsanwältin und die Entscheidung der Präsidentin des Parlaments ...
... wird abgewiesen
Auf der Grundlage von Ermittlungen zur Verwaltung der parlamentarischen Vergütungen beantragte die Europäische Generalstaatsanwältin, Frau Laura Kövesi, am 15. Dezember 2022 bei der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Roberta Metsola, die parlamentarische Immunität von Frau Eva Kaili, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, aufzuheben. Frau Metsola entschied, diesen Antrag im Plenum des Parlaments bekannt zu geben und ihn an den Rechtsausschuss zu verweisen.
Auf der Grundlage von Ermittlungen zur Verwaltung der parlamentarischen Vergütungen beantragte die Europäische Generalstaatsanwältin, Frau Laura Kövesi, am 15. Dezember 2022 bei der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Roberta Metsola, die parlamentarische Immunität von Frau Eva Kaili, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, aufzuheben. Frau Metsola entschied, diesen Antrag im Plenum des Parlaments bekannt zu geben und ihn an den Rechtsausschuss zu verweisen.