Mietrecht
VIII ZR 228/23 - Unzulässigkeit einer gewinnbringenden Untervermietung von Wohnraum
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung des Wohnraums nicht gegeben ist, wenn er durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt.