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IX ZR 132/06 - Schicksal der Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters

  • juristi.Red
  • 26. März 2023 um 15:37
  • 26. März 2023 um 15:41
  • 470 mal gelesen
  • Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat hatte die Frage zu entscheiden, ob der Wohnungsmieter die Kaution auch dann herausverlangen kann, wenn der Vermieter sie nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Schon das Amts- und das Landgericht hatten die Klage der Mieterin in einem solchen Fall abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt.

    Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung. Dies folgt aus dem allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsatz, dass eine Aussonderungsbefugnis bezüglich eines Kontoguthabens nur dann entstehen kann, wenn es sich um ein ausschließlich zur Aufnahme von Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt. Der Mieter ist allerdings berechtigt, die Einhaltung der dem Vermieter obliegenden Verpflichtung, die Kaution gesondert anzulegen, auch durchzusetzen. So kann er vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass die Kaution auch gesetzeskonform auf einem Treuhandkonto angelegt wurde. Solange der Vermieter dieser gesetzlichen Anlageverpflichtung nicht nachkommt, ist der Mieter grundsätzlich befugt, die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückzuhalten.

    Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06; BGH PM 197/2007

    AG Berlin-Tiergarten - Urteil vom 14. Dezember 2005 - 4 C 265/05

    LG Berlin - Urteil vom 19. Juni 2006 - 62 S 33/06

    • Vermieter
    • Mietrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietkaution
    • Vermieterinsolvenz
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 32 C 265/23 - Geringerer Schadensersatz des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel
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