IX ZB 24/22 - Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar
Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die gemäß § 63a NBesG (des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt.