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  5. Bundesgerichtshof BGH
  6. Jahrgang 2023.

Schuldrecht BT Insolvenzrecht IX ZR 267/20 - BGH entscheidet über Musterfeststellungsklage zum Neukundenbonus in der Insolvenz eines Energieversorgers

  • juristi.Red
  • 18. September 2023 um 21:38
  • 18. September 2023 um 21:38
  • 332 mal gelesen
  • Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat hat heute über die Frage entschieden, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden kann.

    Sachverhalt:

    Der Kläger ist ein eingetragener Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen. Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Energieversorgungsgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin). Diese warb Kunden von Energielieferverträgen über Gas und Strom unter anderem mit einem vom Jahresumsatz abhängigen Neukundenbonus. Anfang 2019 stellte die Schuldnerin die Belieferung ihrer Kunden ein. Der Beklagte rechnete nach seiner Bestellung zum vorläufigen Verwalter die Verträge von mehr als 100.000 Kunden der Schuldnerin ohne Berücksichtigung des Neukundenbonus ab, wenn nicht eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr erreicht war. Im Übrigen vertritt er die Auffassung, die Berücksichtigung etwaiger Boni würde sich als insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung darstellen; entsprechende Forderungen seien zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Kläger begehrt im Wege der Musterfeststellungsklage gegenüber dem Beklagten die Feststellung, dass einer Berücksichtigung des Neukundenbonus in den Abrechnungen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem Verbraucher und der Schuldnerin nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Belieferung durch die Schuldnerin und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete. Weiter beantragt er die Feststellung, dass die Berücksichtigung des prozentual vom Umsatz gewährten Neukundenbonus in der Weise zu erfolgen hat, dass die Entgeltforderung in der Endabrechnung um den Bonus zu kürzen ist und dies keinem insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbot unterfällt.

    Bisheriger Prozessverlauf:

    Das erstinstanzlich zuständige Oberlandesgericht hat der Klage stattgegeben.

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen.

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des von den Feststellungszielen betroffenen Unternehmens kann die Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden. Das setzt nicht voraus, dass dieser das Unternehmen fortführte.

    Insolvenzrechtliche Bestimmungen über die Forderungsfeststellung stehen im vorliegenden Fall einer Musterfeststellungsklage nicht entgegen. Durch die Benennung der Feststellungsziele ist die Klage rechtswirksam auf Masseforderungen und damit auf (künftige) Aktivprozesse der Masse beschränkt worden. Deshalb kommt es auch nicht auf das Verhältnis der Vorschriften des Musterfeststellungsverfahrens zu denjenigen des insolvenzrechtlichen Forderungsfeststellungsverfahrens an.

    Aus der Sicht eines verständigen und redlichen Verbrauchers beschränken die für die Auslegung maßgeblichen Belieferungsbestätigungen, auf welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schuldnerin verweisen, die Gewährung eines Neukundenbonus nicht auf eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Vielmehr wird der Neukundenbonus neben dem Grund- und dem Arbeitspreis mit einem Anteil vom Jahresumsatz im Sinne eines laufzeitunabhängigen, einmaligen Rabatts aufgeführt. Daher handelt es sich nicht um eine eigenständige Forderung, sondern nur um einen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung abzusetzenden Rechnungsposten. Die Berücksichtigung des Rabatts stellt deswegen keine insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung oder Verrechnung dar.

    BGH-Urteil vom 27. Juli 2023 - IX ZR 267/20; BGH PM 128/2023

    Vorinstanz:

    Oberlandesgericht München – Urteil vom 21. Juli 2020 – MK 2/19

    • Insolvenz
    • Insolvenzrecht
    • Musterfeststellungsklage
    • Neukundenbonus
    • Energieversorger
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