Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbauftragte (Art. 39 DSGVO) hat eine Vielzahl von Aufgaben. Er berät Verantwortliche und seine Mitarbeiter zu allen Belangen des Datenschutzes. So unterstützt er die Umsetzung der Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung und weiterer Datenschutzvorschriften. Gleichzeitig überwacht er den Schutz beim Verantwortlichen. Dies setzt Erfahrung und branchenspezifische Fachkenntnisse voraus.
Der externe Datenschutzbeauftragte entlastet den Verantworltichen und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
- Beratung und Ansprechpartner des Verantwortlichen und seiner Mitarbeiter
- Durchführung regelmäßiger Kontzroll- und Beratungsbesuche
- Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
- Direkter Ansprechpartner für betroffene Personen
- Zusammenarbeit und Ansprechpartner für die Aufichtsbehörden
Die Beratungstätigkeit umfasst folgende Tätigkeits- und Rechtsfelder
- Beratung und Ansprechpartner der Beschäftigten in Fragen des Beschäftigtendatenschutzes
- Auftragsverarbeitung (ADV/AVV)
- Beratung zur Dokumentation, Erfüllung von Informationspflichten und Transparenz
- Beratung zur Erstellung von Formularen, Verträgen und organisatorischer Reglungen zur Datensicherheit und -schutz
- Einführung und Umsetzung Technisch-organisatorischer Maßnahmen
- Planung, Einführung und Betrieb neuer IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Datenschutz-Folgeabschätzung
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