26 U 65/11 Doppelter Eintrag einer Forderung in SCHUFA rechtswidrig
Die doppelte Eintragung einer Forderung bei der SCHUFA und das damit verbundene Negativmerkmal ist irreführend, vertrags- und rechtswidrig, da es zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit kommen kann.