Europarecht
C-465/24 - Restriktive Maßnahmen gegen Russland
Das Einfrieren von Geldern hindert den Inhaber eines Anteilszertifikats kategorisch und ohne weitere Voraussetzungen daran, an einer Hauptversammlung der Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht in dieser Versammlung auszuüben.