Eine Aufsichtsbehörde sorgt für die Einhaltung geltender Normen. Die Rechtsvorschriften beziehen sich auf das öffentliche Recht. Aufsichtsbehörden sind unter anderem das Bergamt, Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfDI), Kartellamt, Umweltamt, Zoll und andere Behörden.
Im Falle des Impressums nach § 5 TMG können Aufsichtsbehörden auch Kammern als Selbstverwaltungsorgane eines Berufstandes sein, die Kammer der Architekten, Rechtanwaltskammer oder Handwerkskammer sein. Betreiber von gewerblichen Webseiten haben - soweit vorhanden - die Pflicht ihre Aufsichtsbehörde anzugeben.
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