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Europarecht
C-607/21 - Ein Drittstaatsangehöriger, der Elternteil eines Unionsbürgers ist, hat im Aufnahmemitgliedstaat ein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate, sofern er ...
... nachweist, dass ihm sowohl in seinem Herkunftsland zu dem Zeitpunkt, als er dieses verlassen hat, als auch zu dem Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltskarte von diesem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird, wenn zwischen diesen beiden Zeitpunkten mehrere Jahre vergangen sind.
Steuerrecht
VII R 23/22 - Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
Das zuständige Hauptzollamt (HZA) für Entlastungsanträge nach den §§ 9a StromStG, 9b StromStG und 10 StromStG (des Stromsteuergesetzes) sowie nach den §§ 54 EnergieStG und 55 EnergieStG (des Energiesteuergesetzes) richtet sich grundsätzlich nach dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens. Dieser satzungsmäßige Sitz kann sich vor der Gewährung der Steuerentlastung ändern.