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B 1 SF 1/08 R - Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der Vergabekammern über Arzneimittel-Rabattverträge
Wie das Bundessozialgericht am 22. April 2008 - B 1 SF 1/08 R - entschieden hat, haben Sozial- und Landessozialgericht zutreffend vorab den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für zulässig erklärt.
Arzneimittelrabattverträge sind sonstigen Verträgen zur Beschaffung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln ähnlich. Sie dienen nämlich dazu, unmittelbar den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten zu erfüllen.
Arzneimittelrabattverträge sind sonstigen Verträgen zur Beschaffung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln ähnlich. Sie dienen nämlich dazu, unmittelbar den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten zu erfüllen.
B 1 KR 5/07 R - Kindergeldzahlungen bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Schutz des finanziellen Existenzminimums
Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze - Nichtberücksichtigung von Kindergeldzahlungen auch ab 1.1.2004 - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt - Schutz des finanziellen Existenzminimums - keine Zugrundelegung von fiktiven Bruttoeinnahmen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 SGB 5
B 7/7a AL 8/07 R - Honorar für Vermittlung eines Arbeitslosen an die Arbeitgeberin des Vermittlers bei Vermittlungsgutschein
Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Zahlung eines Vermittlungshonorars bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins setzt neben der Einstellung des Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber auch eine vermittlerische Tätigkeit des Maklers voraus.
Datenschutz in der Praxis ist ein online gestützes Seminar zur Aus- und Weiterbildung
Hinweise zur Teilnahme:
Inhalt
Lektion | Inhalt der "Datenschutz praktischen Lektionen" | Seminar | Aufgaben |
0010 | Was ist die DSGVO? | Link | 0010 |
0020 | Ziele und Aufbau der DSGVO | Link | |
0030 | Was ist Datenschutz? | Link | |
0040 | Wann wird das Datenschutzrecht angewendet? | Link | |
0050 | Was sind personenbezogene Daten? | Link | |
0060 | Was versteht man unter der Verarbeitung von personenbezogenen Daten? | Link | |
0070 | Wer ist der Verantwortliche einer Verarbeitung? | Link | |
0080 | Grundsätze der Verarbeitung | Link | |
0090 | Wann ist die Verarbeitung rechtmäßig? (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) | Link | |
0100 | Was ist der Zweck einer Verarbeitung? (Zweckbindung im Datenschutz) | Link | |
0200 | Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung | Link | |
0210 | Einwilligung | Link | |
0220 | Vertragliche Verpflichtung | Link | |
0230 | Erfüllung rechtlicher Pflichten | Link | |
0240 | Lebenswichtige Interessen | Link | |
0250 | Aufgabe die der Wahrnehmung öffentlichen Interesses dient | Link | |
0260 | berechtigtes Interesse | Link | |
0400 | Betroffenenrechte | Link | |
0410 | Was ist das Recht auf Auskunft? | Link | |
0420 | Recht auf Berichtigung | Link | |
0430 | Recht auf Löschung // Recht auf Vergessenwerden | Link | |
0440 | Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Link | |
Standard Datenschutz Modell | |||
Verarbeitungsverzeichnis | |||
Gemeinsame Verantwortlichkeit | |||
Auftragsdatenverarbeitung | |||
Technisch-organisatorische Maßnahmen | |||
Arbeitnehmerdatenschutz | |||
Aufsichtsbehörde | |||
Datenschutzbeauftragter |