Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Jahrgang 2024.
  • Alles
  • Jahrgang 2024.
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Öffentliches Recht
  4. Europarecht
  5. Urteile des EuGH
  6. Jahrgang 2024.

Europarecht T-7/19, T-364/20 und T-390-20 - Keine staatliche Beihilfe zur Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung

  • juristi.Red
  • 15. April 2024 um 09:44
  • 17. Februar 2025 um 13:46
  • 298 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Staatliche Beihilfen: Das Gericht weist die Klagen betreffend die Finanzierung des Vorhabens der Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Dänemark und Deutschland ab.

    Gegenstand des Vorhabens der Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Dänemark und Deutschland ist u. a. ein Absenktunnel unter der Ostsee zwischen Rødby auf der dänischen Insel Lolland und Puttgarden in Deutschland. Durch den Tunnel mit einer Länge von etwa 19 km werden eine elektrifizierte Schienenstrecke und eine Autobahn führen. Mit der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb der festen Querung ist die Femern A/S, eine staatliche dänische Projektgesellschaft, betraut.

    Im Jahr 2014 meldeten die dänischen Behörden das Finanzierungsmodell für das Vorhaben bei der Kommission an. Am 23. Juli 2015 erließ die Kommission den Beschluss C(2015) 50231, mit dem sie entschied, keine Einwände gegen dieses Modell zu erheben. Sie war insbesondere der Auffassung, dass die Maßnahmen zugunsten der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der festen Querung selbst für den Fall, dass sie staatliche Beihilfen darstellen sollten, mit dem Binnenmarkt vereinbar seien.

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland unterhalten u. a. Fährverbindungen zwischen Dänemark und Deutschland. Im Jahr 2016 forderten sie die Kommission auf, in Bezug auf bestimmte Maßnahmen zugunsten des Fehmarnbeltvorhabens, über die sie in ihrem Beschluss von 2015 nicht entschieden habe, tätig zu werden. Am 28. September 2018 erließ die Kommission den Beschluss C(2018) 62682, mit dem sie feststellte, dass die in Rede stehenden Maßnahmen keine rechtswidrigen Beihilfen darstellten und jedenfalls mit dem Binnenmarkt vereinbar seien.

    Mit Urteilen vom 13. Dezember 20183, die vom Gerichtshof mit Urteil vom 6. Oktober 20214 bestätigt wurden, erklärte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss C(2015) 5023 in Bezug auf die Femern A/S für nichtig, da die Kommission das förmliche Prüfverfahren nicht eröffnet hatte. In der Folge teilte die Kommission den dänischen Behörden ihren Beschluss mit, das förmliche Prüfverfahren über die Maßnahmen zugunsten der Femern A/S betreffend die Finanzierung der festen Querung zu eröffnen.

    Am 20. März 2020 erließ die Kommission den Beschluss C(2020) 16835. Nach diesem Beschluss stellen die Maßnahmen in Form von Kapitalzuführungen sowie einer Kombination aus staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien zugunsten der Femern A/S, die Dänemark zumindest teilweise rechtswidrig durchgeführt hat, staatliche Beihilfen dar. Unter Berücksichtigung ihrer Änderung nach dem Eröffnungsbeschluss erachtete die Kommission diese Maßnahmen jedoch als mit dem Binnenmarkt vereinbar.

    In der Rechtssache T-364/20 hat Dänemark die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 1683 beantragt, soweit die Maßnahmen in Form von Kapitalzuführungen sowie einer Kombination aus staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien zugunsten der Femern A/S von der Kommission als staatliche Beihilfe eingestuft wurden. Das Gericht weist die Klage ab. Es stellt insbesondere fest, dass der selektive Vorteil, welcher der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübenden Femern A/S gewährt wurde, ihre Stellung auf dem Markt der Verkehrsdienstleistungen für die Überquerung des Fehmarnbelts zwischen Rødby und Puttgarden gegenüber den bereits auf diesem Markt tätigen Unternehmen, insbesondere gegenüber dem Fährbetreiber, stärkt. Daher beeinträchtigen die der Femern A/S gewährten Finanzierungen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten.

    In der Rechtssache T-390/20 haben Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 1683 wegen einer Reihe von Fehlern beantragt, die die Kommission begangen haben soll. Das Gericht weist die Klage in vollem Umfang ab. Es befindet, dass die Kommission das Vorhaben der festen Querung zu Recht als Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse ansehen konnte, insbesondere, weil damit ein wichtiger und konkreter Beitrag zur Verwirklichung der verkehrspolitischen Ziele der Union und der umfassenderen Ziele der Union geleistet und die Verbindung zwischen den nordischen Ländern und Mitteleuropa verbessert wird. Ferner weist es darauf hin, dass kein Anhaltspunkt beigebracht worden ist, mit dem die Feststellung in Frage gestellt werden könnte, dass das Vorhaben der festen Querung auf dem Grundsatz beruht, dass diese so vorbereitet, gebaut und betrieben werden muss, dass schädliche Auswirkungen auf die Natur und die Umwelt vermieden werden.

    Des Weiteren haben Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland in der Rechtssache T-7/19 Klage gegen den Beschluss C(2018) 6268 der Kommission erhoben. Das Gericht weist die Klage ab. Es befindet insbesondere, dass die Kommission mit dem Eröffnungsbeschluss den Beschluss C(2018) 6268, soweit er die Maßnahmen zugunsten der Femern A/S betrifft, zurückgenommen und über diese Maßnahmen das förmliche Prüfverfahren eröffnet hat. Daher ist über das Vorbringen zur Nichtigerklärung dieses Teils des Beschlusses nicht mehr zu entscheiden6.

    EuGH-Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-7/19 | Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission, T-364/20 | Dänemark/Kommission und T-390-20 | Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission | 28. Febr 2024 | EuGH PM 36/2024

    _______________________

    1 Beschluss C(2015) 5023 final der Kommission vom 23. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe SA.39078 (2014/N) (Dänemark) – Finanzierung der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung; vgl. auch die Pressemitteilung der Kommission IP/15/5433.

    2 Beschluss C(2018) 6268 final der Kommission vom 28. September 2018 über die staatliche Beihilfe SA.51981 (2018/FC).

    3 Urteile vom 13. Dezember 2018, Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission, T-630/15, sowie Stena Line Scandinavia/Kommission, T-631/15.

    4 Urteil vom 6. Oktober 2021, Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission, C-174/19 P und C-175/19 P.

    5 Beschluss C(2020) 1683 final der Kommission vom 20. März 2020 über die staatliche Beihilfe SA.39078 – 2019/C (ex 2014/N) Dänemarks zugunsten von Femern A/S; vgl. auch die Pressemitteilung der Kommission IP/20/501.

    6 Hinsichtlich der Maßnahmen zugunsten der Femern Landanlæg A/S, einer anderen staatlichen dänischen Projektgesellschaft, welche mit der Bahnanbindung an das dänische Hinterland betraut ist, weist das Gericht die Klage insbesondere deshalb ab, weil diese Gesellschaft keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und somit nicht als Beihilfeempfängerin angesehen werden kann.

    • Öffentliches Recht
    • EuGH
    • staatliche Beihilfe
    • Europarecht
    • Finanzierung
    • Fehmarnbeltquerung

Staatliche Beihilfen: Gericht lehnt Klagen zur Finanzierung der Fehmarnbeltquerung ab.

Die Fehmarnbeltquerung ist ein großes Projekt, das einen Tunnel unter der Ostsee zwischen Dänemark und Deutschland umfasst. Der Tunnel wird etwa 19 km lang sein und sowohl eine Bahnstrecke als auch eine Autobahn beinhalten. Die dänische Firma Femern A/S, die zum Staat gehört, kümmert sich um die Finanzierung, den Bau und den Betrieb des Tunnels.

Schon 2014 haben die dänischen Behörden das Finanzierungsmodell für das Projekt bei der EU-Kommission eingereicht. 2015 hat die Kommission dann beschlossen, dass sie keine Einwände gegen das Modell hat und dass die Unterstützung für Femern A/S, selbst wenn es sich um staatliche Beihilfen handelt, mit den EU-Regeln in Ordnung ist.

Die Fährgesellschaften Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland, die Fähren zwischen Dänemark und Deutschland betreiben, haben 2016 die Kommission gebeten, sich mit weiteren Maßnahmen zum Fehmarnbeltprojekt zu befassen. 2018 stellte die Kommission fest, dass diese Maßnahmen keine illegalen Beihilfen waren und ebenfalls mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.

Im Dezember 2018 erklärte das Gericht der Europäischen Union einen früheren Beschluss der Kommission für ungültig, weil das formelle Prüfverfahren nicht eröffnet worden war. Daraufhin eröffnete die Kommission das Prüfverfahren zu den Maßnahmen für Femern A/S.

Am 20. März 2020 kam die Kommission zu dem Schluss, dass einige der finanziellen Unterstützungen für Femern A/S, die Dänemark gegeben hat, als staatliche Beihilfen gelten. Trotzdem fand die Kommission, dass sie mit den EU-Regeln vereinbar sind.

In der Rechtssache T-364/20 hat Dänemark beantragt, diesen Beschluss aufzuheben, da die finanziellen Hilfen als staatliche Beihilfen eingestuft wurden. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass die Unterstützung für Femern A/S deren Position auf dem Markt für Verkehrsdienstleistungen stärkt und somit den Handel zwischen den EU-Staaten beeinflusst.

In der Rechtssache T-390/20 haben die Scandlines-Firmen ebenfalls die Aufhebung des Beschlusses beantragt, weil sie Fehler der Kommission beanstanden. Das Gericht hat die Klage ebenfalls vollständig abgewiesen und bestätigt, dass die Kommission das Projekt als wichtig für Europa einstufen konnte.

Zusätzlich haben Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland in der Rechtssache T-7/19 gegen einen früheren Beschluss der Kommission geklagt. Das Gericht hat auch diese Klage abgewiesen und festgestellt, dass die Kommission mit ihrem Eröffnungsbeschluss den vorherigen Beschluss zurückgenommen hat, sodass es nichts mehr zu entscheiden gibt.

EuGH-Urteile in den Rechtssachen T-7/19, T-364/20 und T-390-20 wurden am 28. Februar 2024 veröffentlicht.

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff T-689/21, T-761/21 - Die Kommission hat der Öffentlichkeit keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff T-743/22 - Krieg in der Ukraine: Das Gericht erklärt die Rechtsakte, mit denen Herr Mazepin auf den Listen der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen belassen wurde, für nichtig
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S