juristi.kon
juristikon ist der juristische Wissensspeicher.
Es verknüpft Wissen mit dem Gesetzestext. Zu vielen Vorschriften sind Erläuterungen, Begriffsdefinitionen, Mustertexte und Übersichten (j.Schemati) enthalten. juristi.kon orientiert sich in seinem Aufbau an den Gesetzen und ist in die drei Rechtsgebiete Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht gegliedert. Eine Übersicht über alle enthaltenen Begriffe findet sich im Glossar. Das ebenfalls enthaltene Lateinische Rechtswörterbuch enthält über 1.000 Einträge.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht ist das Recht, das die Rechtsbeziehungen des Einzelnen zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt auf Grundlage der Über- und Unterordnung sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander regelt. Das öffentliche Recht unterteilt sich insbesondere in Staatsrecht (Verfassungsrecht), Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Gemeinderecht, Kirchenrecht, die Prozessrechte der einzelnen Gerichtszweige ... (mehr)
Strafrecht
Das Strafrecht sanktioniert bestimmte Handlungen, die besonders verwerflich sind und einen Straftatbestand erfüllen. Wichtige Vorschriften sind: das Strafgesetzbuch (StGB), die Strafprozessordnung (StPO) und Nebengesetze z.B. Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) ... (mehr)
Zivilrecht
Das Zivilrecht auch Privatrecht genannt regelt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es beinhaltet die grundlegenden Vorschriften für den Alltag. Das wohl bekannteste Gesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gesetze, z.B. das Handelsgesetzbuch (HGB), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Zivilprozessordnung (ZPO) ... (mehr)
Recht der Religionen
Das Recht der Religionen umfasst alle Glaubensrichtungen der Welt. Es enthält Fachbegriffe aus dem katholischen und evangelischen Kirchenrecht, dem jüdischen, muslimischen und buddhistischen Religionsrecht und anderen Religionen. (mehr)
Rechtsgeschichte
Die Rechtsgeschichte beschreibt die Abhandlung der Geschichte. Angefangen beim römischen Recht der Antike um 600 v. Chr. bis hin zur spätrömisch-byzantischen Epoche, über die germanische Zeit vor der Völkerwanderung, das Frühmittelalter und die fränkische Zeit, das Hoch- und Spätmittelalter (1250 - 1500), die Neuzeit bis hin zur Gegenwart mit dem Wiener Kongress, der Reichsgründung und dem 1. und 2. Weltkrieg. (mehr)
Lateinisches Rechtswörterbuch
Im Lateinischen Rechtswörterbuch schließt den Kreis zum Ursprung des deutschen Rechts und erläutert lateinische Fachbegriffe. Neben einer genauen Übersetzung werden Hintergrundinformationen zur Entstehung und heutigen Bedeutung Römischer Rechtsinstitute gegeben. (mehr)
Seerecht
Das Seerecht ist das für die Schifffahrt und Fischerei auf hoher See geltende Recht. Zum Seerecht gehören: Seevölkerrecht, innerstaatliches Verfassungs-und Verwaltungsrecht sowie das Seehandelsrecht.