Verfassungsrecht Verfassungsrecht

  • das Recht des Grundgesetzes

    befasst sich mit den obersten Staatsorganen und ihrem Funktionieren, mit dem Verhältnis von Bund und Ländern, mit den Grundrechten und mit sonstigen grundlegenden Aspekten des staatlichen Lebens. Man unterscheidet zwischen formellem und materiellem Verfassungsrecht. Das formelle Verfassungsrecht ist die geschriebene Verfassungsurkunde. Das materielle Verfassungsrecht enthält alle für die staatliche Ordnung grundlegenden Regelungen. Dabei spielt es keine Rolle, an welcher Stelle sie kodifiziert ist.


    Im Verfassungsrecht werden die Grundlagen für die Bundesrepublik Deutschland gelegt. Es umfasst das Grundgesetz und Gesetze rund um die Verfassungsorgane Bundestag, -rat, -regierung, -präsident und -verfassungsgericht.

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