- knüpfen an die Vornahme eines Rechtsgeschäftes oder an Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs an.
- Diese Steuern werden nach sogenannten steuerbaren Vorgängen erhoben. Sie kennen keine persönliche Steuerpflicht, wie z.B. die Einkommensteuer.
- Beispiele: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Kraftfahrzeugsteuer, Grunderwerbssteuer
- Im Grundgesetz wird die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden an Hand der Verbrauchs- und Verkehrsteuer definiert. (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 4 GG)
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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