![]()
Das Handelsgesetzbuch (HGB) gliedert sich in 5 Bücher. Es regelt den Handelsstand, die Handelsgesellschaften, die Handelsbücher, die Handelsgeschäfte und den Seehandel.
1 Handelsgesetzbuch (HGB)
- Regelt das Handelsrecht, also die besonderen Regeln für Kaufleute und Unternehmen.
- Bestimmt, wer Kaufmann ist und welche Pflichten damit verbunden sind.
- Enthält besondere Vorschriften für Handelsgeschäfte, z. B.:
- schnelle Vertragsabwicklung
- kaufmännische Bestätigungsschreiben
- Untersuchungs- und Rügepflicht bei Waren
- Regelt Handelsgesellschaften, z. B.:
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- Beschreibt die Buchführungspflichten für Unternehmen (Bilanz, Inventar).
- Enthält die Regeln für den Jahresabschluss, z. B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
- Regelt die Prokura und andere Handlungsvollmachten.
- Enthält Vorschriften zum Handelsregister (Eintragung von Firmen, Inhabern, Geschäftsführern).
- Ergänzt und modifiziert das BGB, wenn es um Geschäftsvorgänge zwischen Kaufleuten geht.