![]()
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist neben dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Teil des Kartellrechts.
Das GWB ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – eines der wichtigsten deutschen Wirtschaftsgesetze.
1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Schützt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen in Deutschland.
- Verbietet Kartelle, also Preisabsprachen oder Marktaufteilungen zwischen Firmen.
- Verbietet den Missbrauch von Marktmacht, z. B. wenn große Unternehmen kleinere aus dem Markt drängen.
- Regelt die Fusionskontrolle:
- Große Unternehmenszusammenschlüsse müssen beim Bundeskartellamt angemeldet werden.
- Ziel: verhindern, dass einzelne Firmen „zu mächtig“ werden.
- Gibt dem Bundeskartellamt und der Monopolkommission weitreichende Befugnisse zur Überwachung des Wettbewerbs.
- Enthält Regeln für öffentliche Vergabeverfahren (wie der Staat Aufträge vergibt).
- Schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Marktstrukturen.
- Wird regelmäßig modernisiert, um sich an digitale Märkte anzupassen (z. B. Sonderregeln für große Online-Plattformen).