- ist jede Art wirtschaftlicher Handlung, die darauf gerichtet ist, sich im Wirtschaftskampf auf Kosten seines Mitbewerbers einen Vorteil zu verschaffen. (H.-J. Bunte, Kartellrecht 2003, § 1 S. 3)
Ein Wettbewerbsverhältnis liegt vor, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselbeziehung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeintächtigt werden kann. (Begründung zum Entwurf des neuen UWG 2003, BT-Drucksache 15/1487, S. 16)