Wettbewerbsfunktionen

  • Zivilrecht - gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht

    Der Wettbewerb soll in der marktwirtschaftlichen Ordnung ökonomische und gesellschaftspolitische Funktionen erfüllen. (Emmerich, S.2 ff.; LB/Bunte, Einführung zum GWB, Rn.66 ff.)

    Die ökonomischen Funktionen lassen sich dabei wie folgt unterscheiden.

    Die gesellschaftspolitischen Funktionen dagegen lassen sich in entmachtende Funktion und Freiheitssicherungsfunktionbeschreiben.

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