Vortragsrecht

  • urheberrechtliches Verwertungsrecht

    Das Vortragsrecht ist ein urheberrechtliches Verwertungsrecht und bezeichnet gem. § 19 Abs. 1 UrhG das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen. Mitumfasst ist das Recht, Vorträge außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

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