Gehör ist die Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen. Die Definition gehört zum Tatbestand des Verlustes des Gehörs (Taubheit). Es genügt für den Verlust des Gehöres nicht, wenn die Hörfähigkeit auf einem Ohr verloren ist. (Tröndle/Fischer, 51. Auflage, § 226 RNr. 3)
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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