Eine unerlaubte Handlung im Sinne des BGB ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten, durch das jemand einem anderen einen Schaden zufügt. Dafür sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Schadensersatzansprüche vor, insbesondere in § 823 ff. BGB.
1 Definition (allgemein)
Eine unerlaubte Handlung ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1.1 1. Handlung
Ein aktives Tun oder in bestimmten Fällen ein pflichtwidriges Unterlassen.
1.2 2. Rechtsgutverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB)
Die Handlung muss eines der gesetzlich geschützten Rechtsgüter verletzen, z. B.:
- Leben
- Körper / Gesundheit
- Freiheit
- Eigentum
- sonstiges Recht (z. B. allgemeines Persönlichkeitsrecht)
1.3 3. Rechtswidrigkeit
Es darf keine Rechtfertigung vorliegen (z. B. Notwehr).
1.4 4. Verschulden
Der Schädiger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
1.5 5. Schaden
Dem Geschädigten muss ein messbarer materieller oder immaterieller Schaden entstanden sein.
1.6 6. Kausalität
Die Handlung muss den Schaden verursacht haben.
2 Beispiel
Ein Autofahrer fährt unaufmerksam und verursacht einen Unfall → Verletzung von Gesundheit/Eigentum → Schadensersatz nach § 823 BGB.
3 Weitere wichtige Tatbestände unerlaubter Handlungen
- § 823 Abs. 2 BGB – Verstoß gegen ein Schutzgesetz
- § 826 BGB – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
- § 831 BGB – Haftung für Verrichtungsgehilfen
- § 832 BGB – Aufsichtspflichtige