• Strafrecht - besonderer Teil - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - § 142 Abs. 1 StGB

    ist ein plötzliches Ereignis im Strassenverkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert hat und unmittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führte.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft