Notwehr - § 32 StGB
ist die Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf einen Menschen abzuwehren. Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, der eine strafbare Handlung (z.B. Körperverletzung) rechtfertigt und somit deren Strafbarkeit entfallen lässt.