Schließt das Unrecht eines Verhaltens aus, das - für sich allein betrachtet - gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und deshalb an sich rechtswidrig wäre. Der Rechtfertigungsgrund macht ein unter normalen Umständen rechtswidriges Verhalten somit rechtmäßig. Entfällt die Rechtswidrigkeit, so entfällt auch die Strafbarkeit. Wichtige Rechtfertigungsgründe sind zum Beispiel Notwehr oder Nothilfe, Einwilligung des Betroffenen, dienstliche Eingriffsrechte.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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