Drr Begriff der Einwilligung hat unterschiedliche Bedeutungen, je nach betroffenem Rechtsgebiet.
Die informierte Einwilligung stammt aus dem Datenschutzrecht.
Die Einwilligung ist im Zivilrecht die vorher ausdrücklich erteilte Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.
Im Strafrecht läßt die Einwilligung die Strafbarkeit entfallen.
§ 8 UrhG