erforderlich

  • Strafrecht - allgemeiner Teil - Notwehr - § 32 Abs. 2 StGB

    erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und die endgültige Beseitigung der Gefahr am besten gewährleistet; es ist unter gleich wirksamen Verteidigungsalternativen das mildeste Mittel zu wählen. (Wessels/Beulke, AT RN 335)

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