erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und die endgültige Beseitigung der Gefahr am besten gewährleistet; es ist unter gleich wirksamen Verteidigungsalternativen das mildeste Mittel zu wählen. (Wessels/Beulke, AT RN 335)