Europarecht
T-480/24 - EuGH bestätigt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, unrechtmäßig erhaltene Beträge von Jean-Marie Le Pen zurückzufordern.
Im Jahr 2024 erhob Jean-Marie Le Pen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union mit dem Ziel, die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments aufheben zu lassen. Mit dieser Entscheidung wurde er zur Rückzahlung von 303.200,99 € aufgefordert, einem Betrag, der als unrechtmäßig erhalten galt.