Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
- juristi.Direktlink
- http://k08.net/bgb1
- juristi.kon Fachwissen
-
§ 1 BGB beschreibt den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen, also ab welchem Zeitpunkt der Mensch Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Geburt ist vollendet, wenn die Nabelschnur durchschnitten ist und der Säugling selbstständig vom Mutterleib ist.