Verarbeiten ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie
- das Erheben (ermitteln, beschaffen, sammeln und auswerten von Daten),
- das Erfassen,
- die Organisation,
- das Ordnen,
- die Speicherung (mit elektronischen Geräten oder auf Papier ect.),
- die Anpassung oder Veränderung,
- das Auslesen,
- das Abfragen,
- die Verwendung,
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
- den Abgleich oder die Verknüpfung,
- die Einschränkung,
- das Löschen oder die Vernichtung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO eine Rechtsgrundlage gegeben ist. Es gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt..
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