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Transparenz

  • juristi.Redaktion
  • 16. März 2017 um 21:58
  • 4. November 2018 um 20:43
  • 1.347 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Das Gebot der Transparenz im Datenschutz bezieht sich auf die Information des Verarbeiters, wie er mit Daten umgeht.

    Das Gebot der Transparenz ist einer der grundlegenden Pfeiler des Datenschutzes und beinhaltet die Pflicht eines Verantwortlichen bzw. Verarbeiter von persönlichen Daten darüber ausführlich und verständlich Auskunft zu erteilen. Der Betroffene hat einen umfassenden Anspruch auf Auskunft, was mit seinen persönlichen Daten passiert.

    Die Verarbeitung muss auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und auf eine für den Betroffenen nachvollziehbare Weise erfolgen.

    Der Grundsatz der Transparenz setzt gem. Erwägungsgrund 39 voraus, dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind. Dieser Grundsatz betrifft insbesondere die Informationen über die Identität des Verantwortlichen und die Zwecke der Verarbeitung und sonstige Informationen, die eine faire und transparente Verarbeitung im Hinblick auf die betroffenen natürlichen Personen gewährleisten, sowie deren Recht, eine Bestätigung und Auskunft darüber zu erhalten, welche sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Natürliche Personen sollten über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert und darüber aufgeklärt werden, wie sie ihre diesbezüglichen Rechte geltend machen können. Insbesondere sollten die bestimmten Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, eindeutig und rechtmäßig sein und zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten feststehen.

    Die Selbstauskunft (§ 34 [lexicon='BDSG',''][/lexicon] (alt) bzw. das Recht aus Auskunft ist bekannt. Genutzt werden kann vom Betroffenen dazu der Folterfragebogen T5F. Firmen und öffentliche Verwaltungen ect. müssen Betroffene in Zukunft umfassend, verständlich und genau darüber informieren, wie die Daten verarbeitet werden und wozu sie genutzt werden ([lexicon='Art. 12 DSGVO',''][/lexicon]). Dazu zählen die Einwilligung ([lexicon='Art. 7 DSGVO',''][/lexicon]), der Umgang mit personenbezogenen Daten in der Datenverarbeitung und allgemeine Kundeninformationen zum [lexicon='Datenschutz',''][/lexicon]. [lexicon='Verantwortlicher',''][/lexicon] und Verarbeiter müssen auch interne Regeln zur Datenverarbeitung transparent darstellen. Dazu zählt auch die Dokumentation ([lexicon='Art. 5 DSGVO',''][/lexicon]), welche Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes getroffen werden.

    E-Learning Datenschutz

    Datenschutz praktische Lektion
    https://juristi.de/home/index.php?quiz/
    • Transparenz
    • Transparenzgebot
    • Transparenzprinzip

Wenn's um Datenschutz geht, ist Transparenz super wichtig. Das bedeutet, dass die Leute, die mit euren Daten arbeiten, euch genau erzählen müssen, wie sie das tun.

Transparenz ist echt einer der Grundpfeiler im Datenschutz. Die Verantwortlichen müssen klar und verständlich erklären, was sie mit euren persönlichen Daten machen. Ihr als Betroffene habt das Recht zu erfahren, was mit euren Daten passiert.

Die Verarbeitung muss fair und auf eine Art geschehen, die für euch nachvollziehbar ist. Es geht darum, dass alle Infos über die Verarbeitung eurer Daten leicht zu finden und in einfacher Sprache verfasst sind. Besonders wichtig sind die Infos darüber, wer für die Verarbeitung verantwortlich ist und wofür die Daten genutzt werden.

Außerdem sollten die Leute wissen, welche Risiken und Rechte es gibt, wenn es um ihre Daten geht, und wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Die Gründe, warum eure Daten verarbeitet werden, sollten klar und rechtmäßig sein, und das muss schon bei der Datenerhebung feststehen.

Ihr kennt sicher das Recht auf Auskunft – das ist, wenn ihr nachfragt, was für Daten über euch gespeichert sind. Firmen und Behörden müssen euch in Zukunft genau und verständlich erklären, wie sie eure Daten nutzen ([Art. 12 DSGVO]). Dazu gehört, wie sie eure Zustimmung einholen und wie sie mit euren Daten umgehen.

Die Verantwortlichen müssen auch klar machen, wie sie intern mit Daten umgehen und welche Maßnahmen sie für den Datenschutz getroffen haben (Art. 5 DSGVO).

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