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Verantwortlicher

  • Weitergeleitet von „Verantwortlichen“
  • recht.tk
  • 13. März 2017 um 00:50
  • 13. Februar 2021 um 01:27
  • 6.608 mal gelesen
  • Legaldefinition aus Art. 4 DSGVO

    Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet wird als Verantortlicher bezeichnet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden

    Die Aufzählung von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften und anderen Personenvereinigungen verdeutlicht den Willen des europäischen Gesetzgebers, unabhängig von Rechtsform oder Rechtsfähigkeit jeden „Verantwortlichen“ zu erfassen, die personenbezogene Daten verarbeitet. Diese weite Definition des Begriffs des „Verantwortlichen“ soll einen wirksamen und umfassenden Schutz der betroffenen Personen gewährleisten (Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 34, BAG, 2 AZR 223/19)

    Bis zum 25.05.2018 wird ein anderer Begriff verwendet: auch als verantwortliche Stelle nach BDSG

    Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich. Ihm obliegt es, die Einhaltung der Rechtmäßigkeit dervon ihm zu verantwortenden Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

    1. Der Verantwortliche hat für die Einhaltung der Grundsätze der Verarbeitung nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu gewährleisten.
    2. Er ist Adressat der Betroffenenrechte und hat für deren Einhaltung zu sorgen.
    3. Ihm obliegt die Umsetzung und Einhaltung der Technisch-organisatorischen Maßnahmen (toM). Er hat nach Art. 24 DSGVO im Hinblick auf die jeweilige Verarbeitung und unter Berücksichtigung der mit ihr einhergehenden Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene und geeignete toM´s umzusetzen.
    4. Der Verantwortliche führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstägigkeiten, die in seiner Zuständigkeit liegen (Art. 30 DSGVO).
    5. Bei Verstößen gegen Datenschutzregeln ist er für die rechtzeitige Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden verantwortlich (Art. 33 DSGVO) und er hat untre den Voraussetzungen des Art. 34 DSGVO die Betroffenen zu benachrichtigen.
    6. Nach Art. 35 DSGVO ist er für die Datenschutz-Folgeabschätzung verantwortlich.


    Öffentliche Stellen sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Nicht öffentliche Stellen haben einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, wenn 20 und mehr Mitarbeiter (und Geschäftsführer ect.) mit personenbezogenen Daten zu tun haben oder wenn Daten besonderer Kategorien (sensible Daten) verarbeitet werden.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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