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Verein

  • juristi.Redaktion
  • 22. Dezember 2019 um 23:28
  • 1.121 mal gelesen
  • Zivilrecht - Allgemeiner Teil

    Der Verein nach dem BGB ist eine auf Dauer begründete Personenvereinigung, die der Erreichung eines selbstgesetzten gemeinsamen Zweckes dient. Er ist eine dauerhafte Verbindung einer größeren Zahl von Personen, der, zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes, nach der Satzung körperschaftlich organisiert ist, einne Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist. Es gibt keine gesetzliche Definition.

    Grundlagen des Vereinsrechtes finden sich in Art. 8, 9 GG.

    Er tritt unter eigenem Namen auf. Sein Bestand wird durch den Wechsel der Mitglieder nicht berührt. Er ist körperschaftlich verfasst, d.h. er hat Vereinsorgane (Mitgliederversammlung, Vorstand). Der Verein handelt durch seine Organe. Das Vereinsrecht ist in §§ 21 ff BGB geregelt. Es bildet die Grundlage für die durch gesonderte Gesetze geregelten wirtschaftlichen Vereine, wie die Aktiengesellschaft oder die GmbH. Die Verfassung des Vereines wird Satzung genannt.

    Das BGB unterscheidet zwischen dem in Vereinsregister eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein. Der eingetragene Verein ist juristische Person und in vollem Umfang rechtsfähig. Der nichteingetragene Verein ist keine juristische Person. Auf ihn findet aber nach § 54 BGB das Recht der GbR (§§ 705 ff BGB) Anwendung. Er ist wie die GbR rechtsfähig. Die Rechtsfähigkeit erlangt der Idealverein (nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet) gem. § 21 BGB erst durch die Eintragung ins Vereinsregister.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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