Steuerrecht
X R 10/20 - Verfassungsrecht verlangt keinen Sonderausgabenabzug für Pflegezusatzversicherung
Nach der ab 2010 geltenden Rechtslage sind Beiträge zur Basis-Krankenversicherung, die zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich ist, und zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.