Europarecht C-272/24 - Richterrecht - Kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung eines Richters, der zusätzliche Aufgaben einer unbesetzten Stelle übernimmt Die Gewährung von Freizeit zum Ausgleich der Mehrarbeit stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Maßnahme dar. juristi.Red 22. März 2026 um 18:10 0