Reiserecht
7 U 196/15 - Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters - Sturz eines 5 1/2-jährigen Kindes aus einem ungesicherten Hochbett in einem Ferienhaus
Erleidet ein 5 1/2-jähriges Kind durch einen Sturz aus einem ungesicherten Hochbett ein Schädel-Hirn-Trauma mit Bruch des rechten Stirn- und Scheitelbeins und ein epidurales Hämatom von 2 cm sowie einen nicht verschobenen (glatten) Bruch des Daches der rechten Augenhöhle und ein Bluterguss am rechten Auge und war zur Entlastung des Hämatoms eine neurochirurgische Operation erforderlich und litt das Kind ca. 1 Jahr psychisch unter dem Trauma des Sturzes, so ist ein Schmerzengeld in Höhe von 10.000 Euro angemessen.