Einträge mit dem Tag „Sachenrecht“
V ZR 244/22 und V ZR 33/23 - Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden.
V ZR 191/22 - Erbbaurechtlicher Heimfallanspruch wegen nicht fristgerechter Fertigstellung einer Moschee
Der unter anderem für das Erbbaurecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Gemeinde, die als Grundstückseigentümerin mit einem Privaten in einem Erbbaurechtsvertrag den Ausschluss der Vergütung für das Erbbaurecht beim Heimfall vereinbart, allein hierdurch nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verstößt. Allerdings unterliegt die Geltendmachung des Anspruchs auf vergütungslose Rückübertragung des Erbbaurechts einer strengen Ausübungskontrolle im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
V ZR 129/22 - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um den Wiederkauf des SEZ-Geländes in Berlin
Der unter anderem für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Kammergerichts vom 8. Juli 2022 (14 U 30/19) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
V ZR 192/22 - Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ
Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen.
V ZR 155/22 - BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um die Wirksamkeit des Kaufvertrags über das Wasserschloss Kalkum zurück
Der unter anderem für Ansprüche aus Verträgen über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2022 (21 U 14/22) von dem Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
V ZR 178/14 - Zweckwidrige Nutzung von Teileigentumseinheit als Wohnung
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander wegen einer zweckwidrigen Nutzung des Sondereigentums als verjährt oder als verwirkt anzusehen sind.
V ZB 64/21 - Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück
Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann.
V ZR 12/07 - Nichtzulassungsbeschwerde der Waldorfschule in Berlin gegen "Abriss-Urteil" erfolglos
Der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Beschwerde einer Waldorfschule gegen ein Urteil zu entscheiden, durch das die Schule verurteilt worden war, einen Erweiterungsbau abzureißen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
V ZR 213/21 - Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten
... in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum; Altlasten als Mangel
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
V ZR 148/21 - Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs
Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dann, wenn sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten beruft, der bisherige Eigentümer beweisen muss, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen.
V ZR 69/21 - Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.
V ZR 23/21 - Zur materiellen Verfassungsmäßigkeit von § 16a NachbarG BIn (Grenzüberschreitende Wärmedämmung von Bestandsgebäuden)
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem heute verkündeten Urteil mit der Frage befasst, ob die Regelung in § 16a Abs. 1 des Nachbargesetzes des Landes Berlin (NachbarG BIn), die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
II ZR 232/05 und II ZR 233/05 - Bedeutung des Flaschenpfandes und zum Eigentum an individualisierten Mehrwegpfandflaschen
Die Beklagte beider Verfahren vertreibt stilles Mineralwasser in 1,5 Liter PET – Einwegpfandflaschen, die von ihr beim Verkauf des Wassers mit einem Pfand von 0,25 € belegt werden. In die Flaschen sind der Name des Wassers eingestanzt und das Wort "Pfand" oder "Pfandflasche" aufgedruckt. Die Flaschen sind mit einer Banderole versehen, die u.a. den Text "Pfand € 0,25" oder "0,25 € Pfand" enthält. Zu der Beklagten zurückgelangte Flaschen werden nicht erneut befüllt, sondern zerkleinert und das Rohmaterial neu verwendet.