Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Urteile und Beschlüsse zum Sachenrecht
  • Alles
  • Urteile und Beschlüsse zum Sachenrecht
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Zivilrecht
  4. Sachenrecht
  5. Urteile und Beschlüsse zum Sachenrecht

Grundstücksrecht V ZR 155/22 - BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um die Wirksamkeit des Kaufvertrags über das Wasserschloss Kalkum zurück

  • sophme
  • 4. August 2023 um 01:11
  • 22. Juni 2025 um 22:06
  • 284 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Der u.a. für Ansprüche aus Verträgen über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2022 (21 U 14/22) von dem Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

    Mit seiner Klage begehrt das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Beklagten die Feststellung, dass der notarielle Kaufvertrag zwischen den Parteien über die Liegenschaft Schloss Kalkum nicht wirksam zustande gekommen ist und der Beklagte als Käufer aus der notariellen Kaufvertragsurkunde keine Rechte und Ansprüche geltend machen kann. Widerklagend erstrebt der Beklagte die Genehmigung des notariellen Kaufvertrags durch das klagende Land. Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg, während die Widerklage erfolglos blieb. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wendet sich der Beklagte mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung hat der Senat - wie üblich - gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 HS 2 ZPO abgesehen.

    BGH-Beschluss vom 29. Juni 2023 – V ZR 155/22 - BGH PM 114/2023

    Vorinstanzen:

    LG Düsseldorf – Urteil vom 14. Dezember 2021 – 7 O 60/20

    OLG Düsseldorf – Urteil vom 21. Juli 2022 – 21 U 14/22

    • Kaufvertrag
    • Sachenrecht
    • BGH
    • Wirksamkeit
    • Wasserschloss Kalkum

Der V. Zivilsenat, der sich mit Grundstücksverträgen beschäftigt, hat die Beschwerde des Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2022 (21 U 14/22) abgelehnt.

In der Klage will das Land Nordrhein-Westfalen feststellen lassen, dass der notarielle Kaufvertrag über die Liegenschaft Schloss Kalkum zwischen den Parteien nicht gültig ist und der Beklagte als Käufer daraus keine Rechte oder Ansprüche ableiten kann. Auf der anderen Seite versucht der Beklagte, den Kaufvertrag vom klagenden Land genehmigen zu lassen. In den vorherigen Instanzen war die Klage erfolgreich, während die Widerklage des Beklagten nicht durchkam. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen, und dagegen hat der Beklagte nun die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Die Beschwerde hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall hat weder eine grundsätzliche Bedeutung, noch ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts nötig, um das Recht weiterzuentwickeln oder eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Der Senat hat sich entschieden, auf eine ausführliche Begründung zu verzichten, wie es üblich ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2 HS 2 ZPO).

BGH-Beschluss vom 29. Juni 2023 – V ZR 155/22 - BGH PM 114/2023

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff V ZR 155/18 - Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff V ZR 165/25 - Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S