VI R 40/20 - Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.08.2023 – VI R 40/20 entschieden, dass Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.