Einträge mit dem Tag „Berlin“
V ZR 129/22 - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um den Wiederkauf des SEZ-Geländes in Berlin
Der unter anderem für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Kammergerichts vom 8. Juli 2022 (14 U 30/19) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
5 C 6.22 - Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in Kindertagesstätten unwirksam
Die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Träger von Kindertagesstätten geltende strikte Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern ist mit dem Anspruch der freien Jugendhilfeträger auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung unvereinbar (Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz) - in Verbindung mit den §§ 3 ff. SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
V ZR 12/07 - Nichtzulassungsbeschwerde der Waldorfschule in Berlin gegen "Abriss-Urteil" erfolglos
Der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Beschwerde einer Waldorfschule gegen ein Urteil zu entscheiden, durch das die Schule verurteilt worden war, einen Erweiterungsbau abzureißen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
5 StR 285/22 - Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der zwei Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Einen Angeklagten hat das Landgericht als Heranwachsenden wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Gegen den zur Tatzeit erwachsenen Angeklagten hat es wegen Raubes eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt.
VIII ZR 287/20 - Weitere Entscheidung in Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen
Der u.a. für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von der Beklagten verwendete Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis zwar gemäß § 134 BGB unwirksam ist, dies - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - aber nicht aus einem Verstoß gegen das Transparenzgebot in § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV folgt.