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Strafrecht 5 StR 152/22 - Urteil wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs mit Millionenschaden rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 24. September 2023 um 21:14
  • 240 mal gelesen
  • Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der drei Angeklagten und der Einziehungsbeteiligten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.

    Das Landgericht hat die Angeklagten, darunter ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt und Notar, nach 268 Hauptverhandlungstagen unter anderem wegen mehrfachen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, teilweise in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten, sechs Jahren sowie acht Jahren verurteilt und Kompensationsentscheidungen getroffen. Außerdem hat es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 46 Mio. Euro angeordnet.

    Nach den Urteilsfeststellungen schlossen sich die Angeklagten zu einer Bande zusammen, um vermögende Privat- und Geschäftskunden aus dem In- und Ausland mittels wahrheitswidriger Angaben über vermeintlich hoch renditeträchtige, nur ausgewählten Anlegern zugängliche Finanzgeschäfte zur Zahlung hoher Geldbeträge zu bewegen und sich so eine fortlaufende und nicht unerhebliche Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensstandards zu erschließen. Die Kunden vertrauten den Angaben der Angeklagten und zahlten in den ausgeurteilten Fällen Einlagen zwischen 1 Mio. Euro und 50 Mio. USD. Dabei wähnten sie ihre Gelder aufgrund der Einbindung eines anwaltlichen Treuhänders sicher.

    Die auf die Sachrügen veranlasste umfassende Überprüfung des Urteils hat keine Rechtsfehler zum Nachteil der Beschwerdeführer ergeben. Auch den von einigen Beschwerdeführern erhobenen Verfahrensbeanstandungen ist der Erfolg versagt geblieben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 15. August 2023 - 5 StR 152/22; BGH PM 144/2023

    Vorinstanz:

    LG Berlin - Urteil vom 3. August 2020 - (514-) 83 Js 960/06 KLs (7/12)

    • Berlin
    • gewerbsmäßig
    • Bandenbetrug
    • Millionenschaden
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