Strafrecht
2 StR 377/26 - Verurteilung wegen Mordes an einer jungen Frau in Bonn-Bad Godesberg im Jahr 1992 weitgehend rechtskräftig
Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld hat es unter anderem wegen der seit der Tatbegehung vergangenen Zeit von über dreißig Jahren nicht festgestellt.