2 E 8786/25 - VG Hamburg - Wer KI in schulischen Prüfungen nutzt, riskiert die Note 6
Das VG Hamburg (Az. 2 E 8786/25 - Beschluss vom 15.12.2025) lehnt den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Schülers ab, der sich gegen die Bewertung eines Englisch-Lesetagebuchs („Reading Log“) als Täuschungsversuch (Note 6) wehrt. Das Gericht sieht die ungekennzeichnete Nutzung von ChatGPT als unzulässiges Hilfsmittel an, das ausdrücklich hätte erlaubt werden müssen. Auch ein Verbot, den Täuschungsvorwurf weiter zu kommunizieren, wird abgelehnt – u. a. wegen fehlender Rechtswidrigkeit und fehlender Wiederholungsgefahr.