Nach den Feststellungen setzte der Angeklagte in der Nacht des 24. Juli 2025 das von ihm und der Familie seines Bruders bewohnte Haus in Brand, um sein eigenes Leben zu beenden. Dabei nahm er den Tod der vier im Obergeschoss schlafenden Familienmitglieder, die sich retten konnten, billigend in Kauf. Seine Nichten erlitten Rauchgasvergiftungen, das Haus wurde vollständig zerstört. Wegen explodierender Munition und entzündlicher Gase, die der Angeklagte im Haus aufbewahrte, mussten Teile der Nachbarschaft evakuiert werden.
Das Landgericht hat die Mordmerkmale Heimtücke und mit gemeingefährlichen Mitteln als erfüllt angesehen.
Die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 17. September 2026 - 6 StR 330/26 - BGH PM 177/2026
Vorinstanz:
Landgericht Verden - Urteil vom 27. Februar 2026 - 10 Ks 1129 Js 36907/25 (109/25)