Europarecht
C-225/22 - Urteil eines nicht ordnungsgemäß besetzten Gerichts gilt als rechtlich nicht existent
Ein nationales Gericht ist verpflichtet, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen.