1 BvR 975/25 - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschlagnahme eines Smartphones nach Bodycamaufzeichnung
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, deren Gegenstand eine ermittlungsrichterliche Beschlagnahme sowie die dazu ergangene Beschwerdeentscheidung sind.