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§ 088 PatG

  • werner34
  • 16. Januar 2021 um 22:01
  • 22. Oktober 2026 um 23:59
  • 549 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Beweiserhebung

    (1) Das Patentgericht erhebt Beweis in der mündlichen Verhandlung. Es kann insbesondere Augenschein einnehmen, Zeugen, Sachverständige und Beteiligte vernehmen und Urkunden heranziehen.

    (2) Das Patentgericht kann in geeigneten Fällen schon vor der mündlichen Verhandlung durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter Beweis erheben lassen oder unter Bezeichnung der einzelnen Beweisfragen ein anderes Gericht um die Beweisaufnahme ersuchen.

    (3) Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Patentgericht.

    • Beweis
    • Patentrecht
    • Beweisaufnahme
    • mündliche Verhandlung
    • § 88 PatG
    • Patentgericht
    • Bundespatentgericht
    • Verfahrensvorschriften
    • Klageverfahren

Beweiserhebung

(1) Das Bundespatentgericht erhebt Beweise grundsätzlich während der mündlichen Verhandlung.

Dabei kann das Gericht insbesondere:

  • Gegenstände oder technische Vorrichtungen unmittelbar untersuchen (Augenschein),
  • Zeugen, Sachverständige und Verfahrensbeteiligte befragen,
  • Urkunden als Beweismittel heranziehen.

(2) In geeigneten Fällen kann das Bundespatentgericht bereits vor der mündlichen Verhandlung Beweise erheben lassen.

Dazu kann es ein Mitglied des Senats als beauftragten Richter einsetzen oder ein anderes Gericht um die Beweisaufnahme ersuchen. Bei einem solchen Ersuchen muss es die einzelnen Beweisfragen genau benennen.

(3) Alle Verfahrensbeteiligten müssen über die Termine der Beweisaufnahme informiert werden. Sie dürfen bei der Beweisaufnahme anwesend sein.

Außerdem können sie Zeugen und Sachverständigen Fragen stellen, die für die Klärung des Sachverhalts relevant sind.

Wird eine Frage beanstandet, entscheidet das Bundespatentgericht darüber, ob sie gestellt werden darf.

______________________________

Praxis-Beispiel: In einem Patentstreit ist unklar, wie eine technische Vorrichtung funktioniert. Das Bundespatentgericht lässt die Vorrichtung untersuchen und hört einen Sachverständigen an. Beide Parteien dürfen an der Beweisaufnahme teilnehmen und dem Sachverständigen Fragen stellen.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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